Schwerer Schlag für die kanadische Mafia wegen illegalem Glücksspiel Posted by: Sebastian Schmitt 11/10/2010 in Casino Leave a comment Zehn Männer bekannten sich Anfang Oktober in Kanada schuldig des illegalen Online Buchmachen zu sein, drei erklärten auch organisierte Verbrechen begangen zu haben. Zehn Männer bekannten sich Anfang Oktober in Kanada schuldig des illegalen Online Buchmachen zu sein, drei erklärten auch organisierte Verbrechen begangen zu haben. Einige der größten Mafiaorganisationen begann den Oktober mit schlechten Nachrichten, denn zehn Angeklagte bekannten sich schuldig, bei illegalen Online Sportwetten einen Anteil gehabt zu haben. Sie bekannten sich des illegalen Buchmachen schuldig. Diese Buchmacheroperation wurde durch das Internet geleitet und nahm mehr als 800.000 Wetten über einen Zeitraum von 17 Monaten an. Der Profit aus diesen Wetten wurde auf 26 Millionen Dollar geschätzt und war somit nicht nur die größte Operation in Kanada sondern ein der größten in der ganzen Welt. Die Wettenden setzten ihre Wetten, nachdem sie von Agenten bestätigt wurden. Diese Agenten bestätigten, dass die Wettenden genug Geld besitzen, falls sie ihre Wetten verlieren würden. Die Montreal Mafia war in diese Vorgänge mitverwickelt und bezog einen Prozentsatz aus den Gewinnen. Im Austausch hierfür bot die Mafia den Agenten Sicherheit. Die Mafia lieferte das Geld für die Operation sowie auch die Muskelkraft, falls einer der Wettenden seine Schulden nicht zahlen wollte. Die Wetten wurden auf viele Sportevents gesetzt, hauptsächlich Fußball, Basketball und Baseball. Die zehn Männer bekannten sich schuldig des illegalen Buchmachen, doch gegen die Anführer werden schlimmere Anklagen erhoben. Domenico Velenosi and Carmelo Cannistraro bekannten sich zusätzlich zum illegalen Buchmachen auch schuldig, Verbrechen zugunsten einer kriminellen Organisation durchgeführt zu haben. Dieser Fall sollte eigentlich im nächsten Monat vor Gericht gehen, doch da die Männer sich schuldig bekannten ist ein Verfahren unnötig. Die Männer werden am 19. Januar verurteilt. Die Anklage in Bezug auf das Buchmachen kann eine Höchststrafe von zwei Jahren Gefängnis bringen, während die Anklagen in Bezug auf organisiertes Verbrechen eine Höchststrafe von 14 Jahren Haft nach sich ziehen kann. 2010-10-11 +Sebastian Schmitt Share ! tweet