Aufstellung von Spielautomaten nur noch begrenzt möglich Posted by: Sebastian Schmitt 09/11/2010 in Casino Leave a comment Das Verwaltungsgericht Gießen hat Anfang Oktober 2010 in einem Urteil entschieden, dass eine Aufstellung von mehr als drei Geldspielgeräten pro Gaststätte weiterhin als unzulässig anzusehen ist. Das Verwaltungsgericht Gießen hat Anfang Oktober 2010 in einem Urteil entschieden, dass eine Aufstellung von mehr als drei Geldspielgeräten pro Gaststätte weiterhin als unzulässig anzusehen ist. Anstoß zu dem Verfahren gaben drei Gaststätten, die sich in ein und demselben Gebäude befanden und sich zum Zwecke der expansiven Aufstellung von Spielautomaten zusammenschlossen. Die momentan geltende Rechtsprechung erlaubt allerding nur eine Aufstellung von maximal drei Spielautomaten pro Gastronomiebetrieb. Mit ihrem faktischen Zusammenschluss hätten die Gaststätten laut Urteilsspruch versucht, die zulässige Maximalgrenze von drei Automaten pro Restaurant zu unterlaufen. Durch den Zusammenschluss der drei Gaststätten sei ein spielhallenähnlicher Betrieb geschaffen worden. Der Gast kann problemlos über den Gang, der die drei Betriebe mit den gemeinsamen Toiletten verbindet, von einem Spielautomaten zum nächsten gelangen, ohne dabei eine der Gaststätten explizit verlassen zu müssen. Diese Tatsache spricht eindeutig dafür, dass die einzelnen Betriebe nicht mehr hinreichend voneinander abgegrenzt seien. Bei der Beurteilung verließen sich die Richter auf ihren gesunden Menschenverstand und eine objektive Betrachtungsweise. Sie kamen zu dem Schluss, dass in den drei faktisch verbundenen Gaststätten eine Aufstellung von insgesamt neuen Spielautomaten unter keinen Umständen zulässig sei. Die gesetzliche Obergrenze von drei Slots sei vorsätzlich überschritten worden. Ob sich diese Rechtsprechung in einer Gesellschaft, in der sich das Geldgewinnspiel längst als moderne Möglichkeit der Freizeitgestaltung etabliert hat und alles Anrüchige verloren hat, langfristig halten kann, bleibt abzuwarten. Momentan befinden sich in gewerblichen Spielhallen und Gastronomiebetrieben bereits ca. 220.000 Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit. Das Glücksspiel am Automaten kann vor allem in Deutschland auf eine lange Tradition zurückblicken und wurde früher auch als das Spiel „des kleines Mannes“ bezeichnet. Der Ausdruck beruht auf der Tatsache, dass bereits mit geringen Einsätzen ein riesiger Unterhaltungswert garantiert werden kann. Inzwischen ist die Tradition der Spielautomaten historisch gewachsen und bei allen Gesellschaftsschichten gleichermaßen beliebt. Die Spiele sorgen bei einem Restaurantbesuch für Abwechslung und Spannung bei den Gästen. 2010-11-09 +Sebastian Schmitt Share ! tweet