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Glücksspiel-Monopol in Deutschland weiter fragwürdig

Glücksspiel-Monopol in Deutschland weiter fragwürdig

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigt die Entscheidung des EuGHs, dass das Glücksspiel Monopol in Deutschland in der heutigen Form nicht rechtmäßig ist.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigt die Entscheidung des EuGHs, dass das Glücksspiel Monopol in Deutschland in der heutigen Form nicht rechtmäßig ist.

Die Diskussionen um das Glücksspiel-Monopol in Deutschland sind noch nicht zu Ende. Nicht nur die deutschen Bürger selbst, die gerne Wetten setzten möchten und dies nicht auf einem freien Markt tun können, sind unzufrieden.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied, dass das staatliche Sportwettenmonopol kein Existenzrecht habe, wenn es nicht zu Bekämpfung von Spielsucht eingesetzt würde. Desgleichen müssten für alle Arten der Glücksspiele die gleichen Maßstäbe angelegt werden, das Monopol sonst nicht nach europarechtlichen Maßstäben zu vertreten ist. Damit folgten die Leipziger Richter der Rechtsauffassung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), der im September entschieden hatte, dass deutsche Monopol nur dann zulässig sei, wenn es zur kohärenten und systematischen Begrenzung der Wetttätigkeit führt.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof muss erneut prüfen, ob der Glücksspielsektor in Deutschland wirklich widerspruchsfrei organisiert ist. Bislang wies das Bundesverwaltungsgericht zwei Klagen von privaten Wettbüroanbietern. Private Anbieter protestieren gegen Monopol, da es jeglichen freien Wettbewerb verhindert.
Sie dem 1. Januar 2008 wurde das Glücksspiel in Deutschland durch den Glücksspielstaatsvertrag geregelt, der ein weitgehendes staatliches Monopol bei Glücksspielen vorschreibt. Dieser Vertrag läuft 2011 und die privaten Anbieter, die meist über ausländische Lizenzen verfügen, kämpfen gegen das Monopol. Ihr Argument ist, dass das Monopol nicht die Spieler vor Spielsucht schütze, sondern nur versucht für den Staat die Einnahmen aus Lottomitteln sicherzustellen.

Der Bundesgerichtshof wies bereits in der Vergangenheit darauf hin, dass dieses Monopol nur gerechtfertigt sei, wenn der Staat zugleich die Suchtprävention beim Glücksspiel in den Fokus stelle. Die bisherige Regelung nutzt bislang nur dem Monopol. Deutsche Bürger verlieren den Vorteil eines freien Wettbewerbs und ein Monopol, das für seine Wetten wirbt, verhindert sicherlich keine Spielsucht.
Wenn eine Regelung Spielsucht verhindern soll, dann können alle Anbieter bestimmten Auflagen unterstellt werden, sodass gewisse Maßnahmen verhindern, dass ein Spieler zu viel verlieren kann, wie das in einigen seriösen Online Casinos der Fall ist.

About Thomas Hoffmann

Thomas Hoffmann
Nach fast 15 Jahren, in denen er als Croupier in der Glitzerstadt Las Vegas gearbeitet hat, ist für Thomas die Casinowelt wie ein zweites Zuhause. Er kennt alle Tipps und Tricks und verrät in seinen Artikeln einiges an Insiderwissen. Am Blackjack und Roulettetisch fühlt er sich wie ein Fisch im Wasser und seine Begeisterung ist ansteckend.
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