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Casino Royale verklagt die Stadt München

Casino Royale verklagt die Stadt München

Dem Münchner Casino Royale Monaco drohte die Schließung nach einer Kontrolle der Stadt. Jetzt klagt die GmbH auf ca. sechs Millionen Euro.

Dem Münchner Casino Royale Monaco drohte die Schließung nach einer Kontrolle der Stadt. Jetzt klagt die GmbH auf ca. sechs Millionen Euro.

Das Casino Royale Monaco sollte den Münchner Bürgern ein elegantes Casino bieten, dass sie noch zusätzlich mit hohen Gewinnen belohnt. Doch dann kam alles anders. Nach einer Kontrolle der Stadt drohte die Regierung von Oberbayern mit einer Schließung. Die Casino Royale Monaco GmbH kündigte den Mietvertrag und ein anderes Unternehmen eröffnete das Casino.

Die Casino Royale Monaco GmbH möchte jedoch nicht klein beizugeben. Sie reichten vor dem Landgericht München eine Klage ein und fordern von der Stadt ein Entschädigung für entgangene Gewinne. Wenn die Klage erfolgreich sein sollte, dann wird die Stadt tief in die Tasche greifen müssen.

Hinter der GmbH steht eine Unternehmerfamilie aus der Möbel- und Hotelbranche, denen auch die King Group München gehört. Die GmbH verklagt die Stadt, da ihnen aufgrund der Drohung einer Schließung des Casino Einnahmen entgangen sind. Derzeit verdient der Nachfolger mit dem gleichen Geschäft ohne unter den Drohungen der Stadt zu leiden. Da das Casino unter dem neuen Besitzer in einem der Anfangsmonate bereits über 50000 Euro Profit gemacht hat, wird auf eine vergleichbare Summe geklagt. Wenn man bedenkt, dass der Mitvertrag des Nachmieter sich auf zehn Jahre beläuft, dann kann man sich ausrechnen, dass der geschätzte Verlust insgesamt sich auf fast 6 Millionen Euro belaufen könnte.

Ein Problem könnte die Klage jedoch haben. Nachdem die Stadt damals einen Schließungsbescheid ausgestellt hatte, fochten sie diesen vor dem Verwaltungsgericht an. Rein theoretisch hätten sie gute Chance mit dieser Anfechtung gehabt, entschlossen sich dennoch den eigenen Mietvertrag aufzuheben und dem Konkurrenten das Feld zu räumen. Dies könnte bedeutet, dass die Richter den Kläger darauf hinweisen, dass er damals den Rechtsweg hätte vollenden müssen, dies aber nicht getan habe. Das Urteil wird im Januar verkündet werden.

About Harald Schwab

Harald Schwab
Unser professioneller Autor Harald Schwab verfügt über einen journalistischen Hintergrund und hat sich auf den spannenden Bereich der Online Spiele in allen Ausführungen spezialisiert. Zudem ist er immer auf dem neuesten Stand in Punkto nationaler und internationaler Gesetzgebung, denn Jura ist eines seiner ganz persönlichen Steckenpferde.
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