Keine Klarheit über Sportwetten Werbung in der Bundesliga Posted by: Günther Liebherr 14/09/2011 in Sportwetten Leave a comment Die Streitigkeiten um den Glücksspielvertrag sorgen auch beim Fußball für eine große Unklarheit. Manche Fußballmannschaften dürfen nicht für Wettfirmen tun, andere tun es. Die Streitigkeiten um den Glücksspielvertrag sorgen auch beim Fußball für eine große Unklarheit. Manche Fußballmannschaften dürfen nicht für Wettfirmen tun, andere tun es. Die Bundesländer sollten sich über eine klare Linie einigen, denn so entsteht ein großes Durcheinander. Beispielsweise darf Bayer Leverkusen nicht für private Wettanbieter werben, doch Schalke schloss mit einer Wettfirma einen Vertrag ab. In Nordrhein-Westfalen darf aufgrund einer Unterlassungsverfügung des Regierungspräsidiums Düsseldorf nicht mehr für private Wettanbieter geworben werden. Vereine wie Schalke 04, 1899 Hoffenheim oder der SC Freiburg schlossen jedoch Verträge mit Wettfirmen ab. Leverkusen warb in der Europa League für den Wettanbieter Tipico, doch laut der Behörden sind Werbung für Wetten laut dem Glücksspielstaatsvertrag verboten. Die Wettanbieter argumentieren jedoch, dass nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 8. September 2010 der Glücksspielstaatsvertrag nicht länger rechtswirksam ist. Genauso argumentierte Schalke 04 Mitte August als eine Werbevertrag mit Bet-at-home abgeschlossen wurde. Die Behörden beabsichtigen die Rechtmäßigkeit des Vertrags zu prüfen, für Schalke geht es hier um eine Million Euro. In der vergangenen Saison verhängte die Stadt Gelsenkirchen gegen Olympique Lyon ein Bußgeld da diese im Gruppenspiel der Champions League bei Schalke auf den Trikots für Betclic warben. Dies wurde als Verstoß gegen den geltenden Glücksspielstaatsvertrag angesehen. Das gleiche geschah der spanischen Mannschaft FC Valencia, die für Unibet warben. Hoffenheim und Freiburg werben seit Oktober 2010 für Tipico mit der obigen Begründung, dass das Urteil des EuGh bindend ist und der Glücksspielstaatsvertrag derzeit nicht mehr gilt. Doch im Regierungspräsidium Karlsruhe wurden Verfügungen gegen Hoffenheim und Freiburg ausgesprochen, da diese auf den Banden im Stadion für Tipico werben. Die gesetzlichen Regelungen befinden sich derzeit in einer Grauzone, da eine Einigung noch in weiter Ferne zu sein scheint. Der Entwurf der Ministerpräsidenten verstößt noch immer gegen EU-Rechte. Noch kann kein Licht am Ende des Tunnels gesehen werden. 2011-09-14 +Günther Liebherr Share ! tweet