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Strittige Entscheidung über österreichisches Glücksspiel

Strittige Entscheidung über österreichisches Glücksspiel

Ein österreichischer Gerichtsfall bezüglich Online Glücksspiels kam vor den Europäischen Gerichtshof. Beide Parteien im Streitfall gingen davon aus das EU-Recht auf ihrer Seite zu haben.

Ein österreichischer Gerichtsfall bezüglich Online Glücksspiels kam vor den Europäischen Gerichtshof. Beide Parteien im Streitfall gingen davon aus das EU-Recht auf ihrer Seite zu haben.

In einem österreichischen Rechtsstreit zwischen der österreichischen Regierung und Bet-at-home.com wurde der Europäische Gerichtshof zu Rate gezogen. Bet-at-home.com, eine multinationale Gruppe, die von zwei Österreichern gegründet wurde, besitzt verschiedene Tochtergesellschaften, die von der Regierung in Malta lizenziert wurden.

Die beiden Österreicher behaupteten, dass dies maltesischen Online Glücksspielregeln, angemessen die Verbraucher schützen. Die österreichische Regierung stimmte dem nicht zu und klagte die beiden an, gegen die Online Glücksspielgesetze des Landes zu verstoßen.

Der Österreichische Gerichtshof bat den Europäischen Gerichtshof nach seiner Meinung bezüglich der Entsprechung mit dem EU-Recht. Das Unglaubliche an der Sache ist, dass beide Parteien davon ausgingen, dass der Europäische Gerichtshof ihren Anspruch unterstützt.

Der EUGh meinte, da das Regulierungssystem in den 27 Mitgliedsländern fragmentiert sei, dürfen alle Staaten Schritte unternehmen, um die Bürger zu schützen. Dies wurde von den European Lotteries begrüßt. Friedrich Stickler, der Präsident der Gruppe, da diese Meinung das Ende für diejenigen bedeuten würde, die einheitliche Online Glücksspielgesetze fordern.

Die European Gaming and Betting Association (EGBA) verstand dieses Urteil jedoch anders und meinte der EuGh fordert stärkere Regelung für staatliche Glücksspielmonopole. Sie verwies auf die Bedingungen, unter denen der EuGh das Bestehen eines Staatsmonopols rechtfertigte. Das Gesetz müsste einen hohen Online Spielerschutz sicherstellen. Der Richter entschied auch, dass Schutz der Spieler vor Spielsucht nicht bedeutet neue Online Casinospiele zu erstellen und für sie zu werben.

Die EGBA verwies darauf, dass die Staatsmonopole der Mitgliedsstaaten nicht diesen hohen Verbraucherschutz verwirklichen und daher sei das Monopol nicht gerechtfertigt. Da das Österreichische Gericht bereits den Verbraucherschutz anzweifelte, müsste die Klage gegen die Bet-at-home.com fallen gelassen werden.

Die EGBA sieht im Hinweis auf mangelnde einheitliche Regelung, eher die Forderung ein einheitliches europaweites Rahmenwerk zu finden, das die Grenzen überschreitenden Ausmaße des Online Glücksspiels berücksichtigt.

About Harald Schwab

Harald Schwab
Unser professioneller Autor Harald Schwab verfügt über einen journalistischen Hintergrund und hat sich auf den spannenden Bereich der Online Spiele in allen Ausführungen spezialisiert. Zudem ist er immer auf dem neuesten Stand in Punkto nationaler und internationaler Gesetzgebung, denn Jura ist eines seiner ganz persönlichen Steckenpferde.
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