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Der neue Glücksspielstaatsvertrag in Deutschland in Aktion

Der neue Glücksspielstaatsvertrag in Deutschland in Aktion

Der neue Glücksspielstaatsvertrag der 15. Bundesländer gilt bereits seit dem 1. Juli 2012 und das heißt 20 Lizenzen sollen an private Sportwettenanbieter vergeben werden.

Der neue Glücksspielstaatsvertrag der 15. Bundesländer gilt bereits seit dem 1. Juli 2012 und das heißt 20 Lizenzen sollen an private Sportwettenanbieter vergeben werden.

Da der neue Glücksspielstaatsvertrag in Deutschland bereits am 1. Juli 2012 in Kraft getreten ist, heißt dies praktisch, dass die Ausschreibung für die 20 Konzessionen an private Sportwettenanbieter bereits begonnen hat.

Für jedes der Bundesländer steht eine bestimmte Anzahl an Lizenzen zur Verfügung. Die Bewerbungsverfahren sowie die Auswahl fallen in die Verantwortung des Ministeriums für Inneres und Sport in Hessen. Der Verband Europäischer Wettunternehmer meinte, dass sie nur zufällig bemerkt hätten, dass die Ausschreibungen bereits begonnen hätten.

Das hessische Ministerium gab auf seiner Website bekannt, dass die Anwaltskanzlei CBH in, die bisher der Vertreter des Monopols in Deutschland, des Deutschen Toto- und Lottoblocks, war, auch für die Ausschreibungsbestimmungen zuständig sei. Hierbei stellt sich die Frage, ob dies nicht ein Interessenkonflikt darstellt, wenn der Vertreter des Monopols für die Ausschreibung der Lizenzen für die privaten Sportanbieter zuständig sein soll. Somit wird die Kanzlei, die früher für Klagen gegen private Sportwettenanbieter verantwortlich war, jetzt für die Ausschreibung für genau diese Sportanbieter verantwortlich sein.

Die endgültige Entscheidung hinsichtlich der Lizenzvergabe liegt zwar nicht in den Händen von CBH, dennoch scheint diese Ernennung fraglich und möglicherweise ungesetzlich. Den Antragstellern wird zusätzlich nicht viel Zeit gelassen, denn die privaten Sportanbieter haben nur bis zum 4. September dieses Jahres Zeit ihre Anträge einzureichen. Ausländische Online Sportwettenbetreiber müssen ihre übersetzten Urkunden und Zeugnisse bereit halten, da nur Anträge in deutscher Sprache behandelt werden.

Soll diese kurze Frist und fast geheim bekannt gegebene Ausschreibung das eigentlich gewünschte Monopol unterstützen? Es scheint fast nicht machbar, dass ausländische Anbieter innerhalb so kurzer Zeit ihre Unterlagen vor Ende der Frist fertig haben können. Andererseits wurde dieser Vertrag so und so von der EU nicht genehmigt.

About Herbert Maier

Herbert Maier
Als ehemaliger Pokerprofi hat Herbert jahrelange Erfahrung in der Branche und verfügt über jede Menge Hintergrundwissen. Er recherchiert besonders gründlich und trifft den Geschmack der Spieler in seinen Artikeln ganz genau. Stets informativ und immer aktuell, denn er weiß was Casinoliebhaber wirklich interessiert.
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