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Sheriff Gaming gewinnt im Gericht gegen Betsoft

Sheriff Gaming gewinnt im Gericht gegen Betsoft

In der letzten Woche gewann Sheriff Gaming eine Klage, die Betsoft vor dem niederländischen Berufungsgericht einreichte. Betsoft konnte die Behauptung, dass Sheriff Gaming die IP-Rechte von Betsoft verletzte, nicht bestätigen.

In der letzten Woche gewann Sheriff Gaming eine Klage, die Betsoft vor dem niederländischen Berufungsgericht einreichte. Betsoft konnte die Behauptung, dass Sheriff Gaming die IP-Rechte von Betsoft verletzte, nicht bestätigen.

Die Bubble Group B.V., die unter dem Markennamen Sheriff Gaming arbeitet, gewann die Klage, die von Betsoft beim niederländischen Berufungsgericht eingereicht worden war. Dieser Berufung bezog sich auf eine Klage von Betsoft, nach dem das Gericht der ersten Instanz bereits zu einem früheren Zeitpunkt in diesem Jahr Bubble Group freigesprochen hatte. Das Unternehmen äußerte seine Bedenken, dass Betsoft sich einigen der Kunden der Bubble Group näherte und behauptete, dass die Bubble Group die IP-Rechte von Betsoft verletzt habe und Kunden ermutigt hatte, die Geschäfte mit Bubble Group zu beenden.

Die Berufung kam aus der ursprünglichen Anschuldigung von Betsoft, dass Bubble Group seine IP-Rechte hinsichtlich des Zoom-Effekts, der sich „Expandicon” nennt verletzt habe und somit auch das Aussehen, den Stil und das Spielgefühl. Nach einer Analyse und einem Vergleich der Quellcodes entschied das Berufungsgericht, dass es keine Beweise gäbe, welche die Anschuldigungen von Betsoft belegen. Betsoft konnte keine weiteren Beweise erbringen, um seine Behauptungen zu beweisen.

Interessanterweise wies das Berufungsgericht ausdrücklich in seiner Zusammenfassung darauf hin, dass Betsoft dem Gericht einen Bericht vorlegte und wusste, dass die Daten, auf welchen der Bericht beruht manipuliert wären. Daher befand das Gericht, dass Betsoft nie in der Lage war eine Verletzung der Rechte einzuklagen oder dass sogar ein vernünftiger Verdacht bestehe, dass die IP-Rechte von Bubble Group verletzt würden.

Stijn Flapper, Geschäftsführer von Bubble Group/Sheriff Gaming, erklärte, dass sie nicht glücklicher über das neuste Urteil sein könnten. Sie hoffen, dass sie jetzt mit diesem unwiderlegbaren Beweis den Kunden beweisen können, dass sie der wahre Innovator von 3D-Spielen sind. Sheriff Gaming arbeitet unter der Lizenz der Alderney Gambling Control Commission.

About Thomas Hoffmann

Thomas Hoffmann
Nach fast 15 Jahren, in denen er als Croupier in der Glitzerstadt Las Vegas gearbeitet hat, ist für Thomas die Casinowelt wie ein zweites Zuhause. Er kennt alle Tipps und Tricks und verrät in seinen Artikeln einiges an Insiderwissen. Am Blackjack und Roulettetisch fühlt er sich wie ein Fisch im Wasser und seine Begeisterung ist ansteckend.
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