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Poker als Geschicklichkeitsspiel und freies Gewerbe!

Poker als Geschicklichkeitsspiel und freies Gewerbe!

In Österreich entschieden die Verfassungsrichter, dass Poker als Geschicklichkeitsspiel und freies Gewerbe anzusehen ist und das neue österreichische Glücksspielgesetz verfassungswidrig sei.

In Österreich entschieden die Verfassungsrichter, dass Poker als Geschicklichkeitsspiel und freies Gewerbe anzusehen ist und das neue österreichische Glücksspielgesetz verfassungswidrig sei.

In Österreich können sich Pokerfans freuen, denn der Verfassungsgerichtshof (VfGH) entschied, dass das neue Glücksspielgesetz verfassungswidrig sei. Weiter wurde Poker als freies Gewerbe bestätigt und daher dürfen die Card Casinos ihren Betrieb fortführen.

Das neue Glücksspielgesetz wurde bereits 2008 dem österreichischen Parlament vorgelegt und sorgte gleich zu Beginn für großes Entsetzen und einen noch größeren Widerstand. Laut dem neuen Glücksspielgesetz sollte Poker verstaatlicht werden und dies wurde als Angriff auf das Eigentumsrecht gesehen und somit auch als verfassungswidrig. Die Gegner forderten eine gewerbliche Regelung.

Laut dieses neuen Glücksspielgesetzes würde es nur eine Lizenz für einen einzigen Anbieter geben. Die Ausschreibung für diese Lizenz hätte bis zum 31. Dezember 2012 stattfinden müssen, dies geschah allerdings nie. Dennoch sorgte das neue Glücksspielgesetz dafür, dass die Card Casinos ab diesem Zeitpunkt als illegal angesehen wurden. Der Gründer der Concord Card Casinos, Peter Zanoni, nahm dies nicht ruhig hin und reichte seine Klage beim VfGH ein und kann sich jetzt über einen Sieg auf ganzer Linie freuen, denn das Glücksspielgesetz wurde als verfassungswidrig erklärt.

Zumindest in Österreich können jetzt die Card Casinos und die Betreiber sowie auch die zahlreichen Angestellten aufatmen. Der Kläger Peter Zanoni äußerte sich natürlich sehr erfreut zu diesem neuen Urteil. Für ihn habe sich gezeigt, dass Österreich ein Rechtsstaat sei.

Das Finanzministerium freute sich natürlich weniger, muss die Entscheidung dennoch annehmen. Jetzt muss im Ministerium noch entschieden werden, wie weiter vorgegangen wird.

Das Urteil begründete sich auf der mangelhaften Konzessionsvergabe und auch der Tatsache, dass es nur eine Lizenz geben solle. Nach Inkrafttreten dieses Urteil ist Poker in Österreich nicht länger ein Glücksspiel sondern ein freies Gewerbe. Es sei den das Finanzministerium regle die Konzessionsvergabe neu und deklariere Poker wieder als Glücksspiel.

About Harald Schwab

Harald Schwab
Unser professioneller Autor Harald Schwab verfügt über einen journalistischen Hintergrund und hat sich auf den spannenden Bereich der Online Spiele in allen Ausführungen spezialisiert. Zudem ist er immer auf dem neuesten Stand in Punkto nationaler und internationaler Gesetzgebung, denn Jura ist eines seiner ganz persönlichen Steckenpferde.
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