Novomatic behält österreichische Glücksspiel-Lizenz Posted by: Thomas Hoffmann 20/08/2013 in Casino Leave a comment Novomatic darf seine Glücksspiellizenzen behalten, denn der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) in Oberösterreich hat die Berufungen gegen deren Vergabe im vergangenen Jahr abgewiesen. Novomatic darf seine Glücksspiellizenzen behalten, denn der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) in Oberösterreich hat die Berufungen gegen deren Vergabe im vergangenen Jahr abgewiesen. Die Vergabe der Glücksspiellizenzen an den niederösterreichische Automatenkonzern Novomatic, die Grazer PA Entertainment & Automaten AG und die Excellent Entertainment AG aus Traun in Oberösterreich sorgte im vergangenen Jahr für Aufregung und die nicht erfolgreichen Antragsteller legten Berufung ein. Diese Berufung wurde zwar abgelehnt, allerdings reduzierte der UVS die Laufzeit der Lizenz von 15 auf zehn Jahre. Diese Kürzung soll mehr Zeit geben, falls die Lizenzinhaber sich nicht als verlässlich erweisen sollten. Darüber hinaus wurde die Anzahl der legalen Automaten geringfügig von 1.173 auf 1.176 Geräte erhöht, da die Bevölkerungszahl gestiegen sei. Das sogenannte kleine Glücksspiel wurde im März 2011 vom oberösterreichischen Landtag legalisiert. Zweck der Legalisierung war nicht nur die Eindämmung des Wildwuchses, sondern auch die zusätzlichen Einnahmen, die auf 8 bis 17 Millionen Euro geschätzt wurden. Nachdem im März 2012 die oben genannten drei Glückspielunternehmen die Lizenzen erhielten, legten die vier unterlegene Bewerber Rechtsmittel ein, Die oberösterreichische Amatic Entertainment AG und die Merkur Entertainment AG aus Ebreichsdorf, die Frank Stronach und die deutsche Gauselmann-Gruppe versuchten die Vergabe rückgängig zu machen, wobei Amatic unter anderem anführte, dass zwei der Ausschreibungsgewinner miteinander verflochten seien. Die Argumente reichten nicht aus und so bleibt die Lizenz für das Automatenspiel in Glücksspielsalons in Oberösterreich bei Novomatic-Tochter Admiral Casinos & Entertainment und der Grazer PA Entertainment & Automaten AG des steirischen Unternehmers Helmut Polanz. Das von Amatic aufgeführte Argument bezieht sich darauf, dass die H. Polanz GmbH 50 Prozent von Novomatic hält. Die Lizenz für die Einzelaufstellung in Gaststätten erhielt die Excellent Entertainment AG und Novomatic erhielt auch Bundesländer-Automatenlizenzen in Niederösterreich, Kärnten und im Burgenland. Da das kleine Glücksspiel erst seit der Novellierung des Glücksspielgesetzes (GSpG) 2010 unter das Glücksspielmonopol des Bundes fällt, kann jedes Land selbst entscheiden, ob überhaupt Automatenspiel zulässig ist. 2013-08-20 +Thomas Hoffmann Share ! tweet