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Online Glücksspiel-Websites in NRW gesperrt

Online Glücksspiel-Websites in NRW gesperrt

Die Deutsche Telekom und Vodafone wurden bereits im August letzten Jahres verpflichtet zwei Glücksspiel-Websites in Nordrhein Westfahlen zu sperren. Bis zur gerichtlichen Klärung wurde die Sperre ausgesetzt.

Die Deutsche Telekom und Vodafone wurden bereits im August letzten Jahres verpflichtet zwei Glücksspiel-Websites in Nordrhein Westfahlen zu sperren. Bis zur gerichtlichen Klärung wurde die Sperre ausgesetzt.

Bereits im August 2010 verfügte die Düsseldorfer Bezirksregierung, die Sperrung von Bwin und Tipp24. Die Provider wurden aufgefordert innerhalb von vier Wochen den Zugang auf das Internetangebot der Websites bwin.com und tipp24.com durch eine DNS-Sperre in Nordrhein Westfahlen zu erschweren.

Diese Netzsperrung wurde noch nicht durchgesetzt, da die Provider rechtliche Schritte gegen diese Sperrverfügung unternahmen. 2002 hatte der damalige SPD Regierungspräsident Jürgen Büssow mit solchen Sperren den Zugang auf zwei Seiten mit nationalsozialistischen Inhalten angeordnet und juristisch durchgefochten. Nachdem die Bezirksregierung die Medienaufsicht verlor, richtete Büssow seine Aufmerksamkeit auf illegale Glücksspiel-Anbieter. 2008 ließ er zwei nach deutschem Recht illegalen Wett-Angeboten die Domainnamen entziehen.

Obwohl die neue Rot-Grün Koalition sich ausdrücklich gegen Zensur im Internet aussprach, wurden diese Sperrverfügungen bestätigt. Gründe für diese Verfügungen wurden jedoch nicht angegeben und auch das nordrhein-westfälische Innenministerium äußerte sich nicht, sondern verwies nur auf das laufende Verfahren.

Ein Sprecher von Telekom erklärte, dass das nach der Auffassung des Unternehmens eine Sperrverfügung für Glücksspielseiten gegen das grundrechtlich geschützte Fernmeldegeheimnis verstoße. Daher strengte der Konzern vor dem Verwaltungsgericht Köln ein Eilverfahren und ein Hauptsacheverfahren gegen die Sperrverfügung an. Bürgerrechtler stärken dem Provider den Rücken. Ihrer Ansicht nach bietet der geltende Glücksspielstaatsvertrag keine ausreichende Rechtsgrundlage für Sperrverfügungen, während der Paragraph 8 des Telemediengesetzes ausdrücklich den Provider als nicht für fremde Informationen verantwortlich qualifiziert.

Die gerichtliche Entscheidung wird wohl noch auf sich warten lassen. Vor allem muss wohl auch die Unterzeichnung des neuen Glücksspielvertrags abgewartet werden. Die Unterzeichnung des Vertrags kann bereits im Juli erfolgen, wenn die Landesregierungen keine großen Änderungen im Vertragstext beschließen. Die Einwohner Nordrhein Westfahlen haben daher noch Zeit die Websites zu nutzen, bis die endgültige Entscheidung fällt.

About Harald Schwab

Harald Schwab
Unser professioneller Autor Harald Schwab verfügt über einen journalistischen Hintergrund und hat sich auf den spannenden Bereich der Online Spiele in allen Ausführungen spezialisiert. Zudem ist er immer auf dem neuesten Stand in Punkto nationaler und internationaler Gesetzgebung, denn Jura ist eines seiner ganz persönlichen Steckenpferde.
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