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Casinobetreiber erhält zwei widersprüchliche Urteile

Casinobetreiber erhält zwei widersprüchliche Urteile

Der deutsche Casinobetreiber wurde vom Landsgericht Linz wegen illegalem Glücksspiel verurteilt, während das Bezirksgericht Zell am See ihn vom gleichen Vorwurf freisprach.

Der deutsche Casinobetreiber wurde vom Landsgericht Linz wegen illegalem Glücksspiel verurteilt, während das Bezirksgericht Zell am See ihn vom gleichen Vorwurf freisprach.

Der deutsche Casinobetreiber Ernst Engelmann wurde angeklagt, illegal ein Casino zu betreiben, also illegales Glücksspiel betreibe. Engelmann argumentierte vor dem Landsgericht Linz, dass der Betrieb eines Casinos nicht illegal sein kann, wenn der Europäische Gerichtshof das österreichische Glücksspielgesetz als rechtswidrig ansieht. Das Gericht in Linz stimmte ihm nicht zu und verurteilte ihn wegen illegalem Glücksspiel.

Der Deutsche ließ sich nicht aufhalten und eröffnete in Zell am See ebenfalls ein Casino und wurde erneut vor Gericht zitiert. Allerdings sah das Bezirksgericht Zell am See den gleichen Vorwurf in einem anderen Licht als die Richterkollegen in Linz und Engelmann wurde vom Vorwurf des illegalen Glücksspiels freigesprochen.

Der Casinobetreiber befindet sich jetzt in einer brisanten Lage, schließlich wurde er von einem Gericht für die gleiche Sachlage als schuldig befunden, von einem anderen als nicht schuldig.

Derzeit läuft allerdings laut dem Rechtsanwalt Patrick Ruth gegen das Linzer Urteil eine Kommissionsbeschwerde. Der Rechtsanwalt vertritt die Ansicht, dass das Landesgericht Linz im Endeffekt das Verfahren gegen Engelmann einstellen wird und dass die derzeitig verhängte Geldstrafe widerrufen wird. Schließlich wurde dieses Urteil nicht rechtskräftig gefällt.

Engelmann war ein Auslöser für das Verfahren des EuGH wegen des Glücksspielgesetzes in Österreich. Die Folge war, dass im September 2010 die Regelungen für das österreichische Glücksspielmonopol als gegen das EU-Recht verstoßend verurteilt wurden.

Die Engelmann-Gruppe kann aus diesem neusten Urteil jetzt ihre Konsequenz ziehen und sich an den Ausschreibungen für die Glücksspielkonzessionen beteiligen. Möglicherweise hätte eine Verurteilung bedeutet, dass er sich nicht um die Lizenzen bewerben kann. Doch Ende gut alles gut, Engelmann kann sich noch bis Januar um eine rechtsgültige Lizenz bewerben.

About Sebastian Schmitt

Sebastian Schmitt
Sebastian hat Grafikdesign studiert und ist derzeit der jüngste unserer Autoren. Er entwirft Online Casino Webseiten und ist daher mit der virtuellen Welt sehr vertraut. Spielautomaten, vor allem grafisch ausgefeilte Videoversionen, sind seine große Leidenschaft und das macht sich auch in seinen interessanten Artikeln bemerkbar.
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