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Kommission geht erstmals gegen Online Glücksspielgesetzgebung vor
Bisher ging die Europäische Kommission zaghaft gegen Verstöße der Glücksspielgesetzregelungen der Mitgliedsstaaten vor. Jetzt wurden erste Schritte eingeleitet.

Kommission geht erstmals gegen Online Glücksspielgesetzgebung vor

Die Europäische Kommission setzte sich großer Kritik aus, dass sie nicht gegen Glückspielgesetzgebung vorgehe, die gegen die europäischen Vorschriften verstoßen. Jetzt wurden endlich die ersten Schritte unternommen und gegen sechs Mitgliedsstaaten wurde ein offizielles Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.

Die Mitgliedsstaaten Belgien, Zypern, Tschechien, Litauen, Polen und Rumänien erhielten von der Europäischen Kommission Mahnschreiben hinsichtlich ihrer Online-Glücksspielgesetzgebung). Gegen Schweden wurden bereits zwei Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet und es erging eine förmliche Aufforderung, die Gesetzgebung mit Gemeinschaftsrecht in Einklang zu bringen. Schweden hat insgesamt zwei Monate Zeit hierzu Stellung zu nehmen.

Die verschiedenen Glücksspielbetreiber hoffen natürlich nur, dass dieser Schritt einen ersten Schritt darstellt. Schließlich liegen noch weitere Beschwerden oder Vertragsverletzungsverfahren gegen mehr als 20 Mitgliedsstaaten vor.

Das Verfahren gegen Finnland wurde von der Europäischen Kommission eingestellt, allerdings laufen die Untersuchungen gegen Deutschland, Griechenland, Frankreich, Ungarn und die Niederlande noch. Viel Hoffnung wird in diese Schritte gesetzt, denn die letzten vergleichbaren Maßnahmen gab es im Februar 2008.

Diese Schritte kamen sich unter Druck der wiederholten Aufforderungen seitens des Europäischen Parlaments zustande, wobei die letzte Aufforderung im Bericht “Online-Glücksspiele im Binnenmarkt” vom Juni 2013 zu finden war.

Der EuGH stellte klar, dass die Regelungen hinsichtlich des Online Glücksspielsektors der einzelnen Mitgliedsstaaten mit den Bestimmungen des EU-Vertrags im Einklang stehen müssen. Die Mitgliedsstaaten sind verpflichtet zu beweisen, dass beschränkende Regelungen notwendig sind.

Der Generalsekretär der EGBA, Maarten Haijer erklärte, dass diese Schritte eine wichtige Entscheidung seien, da sie weitere Klarheit für den Online-Glücksspiel-Markt in der EU bringen. Er fuhr fort, dass die EGBA die Mitgliedsstaaten auffordert, jetzt eine Glücksspielgesetzgebung zu verabschieden, die nicht nur der Marktrealität entspricht sondern sich auch an die Anforderungen des EuGH hält und Gerichtsverfahren verhindert.

About Harald Schwab

Harald Schwab
Unser professioneller Autor Harald Schwab verfügt über einen journalistischen Hintergrund und hat sich auf den spannenden Bereich der Online Spiele in allen Ausführungen spezialisiert. Zudem ist er immer auf dem neuesten Stand in Punkto nationaler und internationaler Gesetzgebung, denn Jura ist eines seiner ganz persönlichen Steckenpferde.
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